An jedem Arbeitsplatz muss die Atemluft grundsätzlich so sauber sein, dass für die Mitarbeiter keine Gefahren bestehen. Jedoch ist dieser Zustand betrieblich nicht immer zu gewährleisten. Viele Unternehmen können trotz Luftabsaugungs- und Reinigungsapparaturen die Arbeitsatmosphäre nicht völlig frei von Stäuben, Dämpfen, Gasen, Rauch oder Nebel halten. Damit in solchen Arbeitsbereichen die Arbeit nicht zu einer lebensbedrohlichen Angelegenheit wird, müssen Atemschutzgeräte verwendet werden.

Theoretische Ausbildung:

  • Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an den Geräteträger
  • Benutzung von Atemschutz
  • Anatomie/Vorgang der menschlichen Atmung
  • Atemgifte und gefährliche Stoffe
  • Flucht-, Filter- und Isoliergeräte
  • Arbeiten mit besonderer Gefährdung
  • Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer
  • Theorieprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Anlegen von Atemschutzgeräten
  • Trageübungen von Mess- und Hilfsinstrumenten
  • Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses
  • Gewöhnungsübungen mit persönlicher Schutzausrüstung Voraussetzungen:

Personen mit gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G26.1, G26.2 bzw. G26.3

Teilnehmerkreis: Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz Atemschutzgeräte tragen müssen.

Zertifikat: Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat mit 1 jähriger Gültigkeit.