Schadstoffanalyse

Was ist eine Schadstoffanalyse?

Bei einer Schadstoffanalyse werden Luft, Materialien und Oberflächen gezielt auf gesundheitsgefährdende Stoffe untersucht. Viele dieser Stoffe sind weder sichtbar noch riechbar und wirken oft erst nach Jahren. Typische Beispiele sind Asbest in alten Baustoffen, künstliche Mineralfasern, PCB in Fugenmassen oder Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten wie Schweißen, Schleifen oder Lackieren freigesetzt werden.

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob seine Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte nicht auf anderem Weg nachweisen – etwa durch Herstellerangaben oder standardisierte Verfahren –, muss die Exposition durch eine fachkundige Stelle ermittelt werden, in der Regel durch Messungen.

Wann ist eine Schadstoffanalyse notwendig?

Eine Schadstoffanalyse ist immer dann sinnvoll, wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen oder der Verdacht auf belastete Materialien besteht. Das gilt insbesondere vor Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 – hier ist grundsätzlich mit asbesthaltigen Produkten zu rechnen, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Weil künstliche Mineralfasern alter Bauart noch bis etwa 1996 verbaut wurden, lohnt eine Prüfung auch bei Gebäuden bis Mitte der 1990er-Jahre. Darüber hinaus ist eine Analyse bei neuen Arbeitsverfahren oder geänderten Einsatzstoffen sowie bei gesundheitlichen Beschwerden der Mitarbeiter sinnvoll.

Werden Schadstoffe nicht rechtzeitig erkannt, drohen Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern und Dritten, Baustopps und hohe Kosten für eine nachträgliche Sanierung. Kommt es zu Erkrankungen, drohen zudem Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.

Welche Pflichten haben Bauherren und ausführende Betriebe?

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (in Kraft seit 5. Dezember 2024) muss der Veranlasser – in der Regel der Bauherr oder Auftraggeber – dem ausführenden Unternehmen nach § 5a GefStoffV vor Beginn der Arbeiten alle vorhandenen Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte und zu vermuteten Gefahrstoffen übermitteln. Das ausführende Unternehmen darf diese Angaben nicht ungeprüft übernehmen.

Reichen die Informationen nicht aus, muss der Arbeitgeber selbst prüfen und bei fehlender Fachkunde externen Sachverstand hinzuziehen, zum Beispiel für eine technische Erkundung vor Ort. Genau hier unterstützen wir Bauherren und Handwerksbetriebe gleichermaßen: mit Bestandsaufnahme, Probenahme und einem belastbaren Schadstoffgutachten als Grundlage für die Planung und die Gefährdungsbeurteilung.

Wie läuft eine Schadstoffanalyse ab?

Zu Beginn verschaffen wir uns vor Ort einen Überblick über die Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren und verwendeten Stoffe und legen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Untersuchung fest. Anschließend entnehmen unsere Fachkräfte Material- oder Luftproben nach den jeweils gültigen technischen Regeln und dokumentieren die Probenahme lückenlos.

Die Proben werden in akkreditierten Laboren analysiert. Die Ergebnisse erhalten Sie in einem verständlichen Bericht mit Bewertung der Messwerte, dem Abgleich mit den geltenden Grenzwerten und konkreten Empfehlungen für Schutzmaßnahmen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen und der Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Welche Schadstoffanalysen bieten wir an

1Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen gemäß TRGS 402
2Asbest in Baustoffen und Raumluft gemäß TRGS 519, VDI 3492
3Künstliche Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521
4Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Materialien und Raumluft
5Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
6Schwermetalle in Stäuben, Beschichtungen und Materialien
7Holz- und Quarzstaub (A- und E-Staub) gemäß TRGS 553, TRGS 559
8Schweißrauche gemäß TRGS 528
9Lösemittel und flüchtige organische Verbindungen (VOC)
10Schimmelpilze und mikrobielle Belastungen
11Freimessungen bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen gemäß DGUV Regel 113 004
12Schadstoffkataster und Schadstoffgutachten vor Abbruch, Umbau und Sanierung