Schulung und Prüfung nach SCC-Dokument 017
Gemäß den Vorgaben der SCC-Richtlinien (Safety Certificate Contractors) müssen operativ tätige Führungskräfte regelmäßige Schulungen absolvieren, um die Sicherheit der Beschäftigten und Dritter zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gültiges SCC-Zertifikat.
Theoretische Ausbildung:
- gesetzliche Bestimmungen
- Gefährdungs- und Risikobeurteilung
- Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
- Sicherheitsgerechtes Verhalten, Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
- Betriebliche Organisation
- Elektrizität und Strahlung, Gefahrstoffe
- Brand- und Explosionsschutz, Notfallmaßnahmen
- Arbeitsmittel
- Arbeitsverfahren, Arbeitsplatzgestaltung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Prüfung
Voraussetzungen:
Berufsausbildung mit Nachweis gemäß BBiG oder höher oder bei fehlender Berufsausbildung mind. 3-jährige Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem eine noch gültige SGU-Prüfungsurkunde nach Dok. 017 oder 018 oder eine bestandene SGU-Ausbildung einschl. Prüfung nach Dok. 016 (Nachweis: SGU-Prüfungsurkunde).
Teilnehmerkreis:
Operative Führungskräfte (Projekt- und Bauleiter, Obermonteure, Meister, Poliere und Vorarbeiter).
Zertifikat:
Durch eine akkreditierte Personalzertifizierungsstelle erhalten Sie ein Zertifikat mit 5-jähriger Gültigkeit, welches international anerkannt wird.

