Schulung und Prüfung nach SCC-Dokument 017

Gemäß den Vorgaben der SCC-Richtlinien (Safety Certificate Contractors) müssen operativ tätige Führungskräfte regelmäßige Schulungen absolvieren, um die Sicherheit der Beschäftigten und Dritter zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gültiges SCC-Zertifikat.

Theoretische Ausbildung:

  • gesetzliche Bestimmungen
  • Gefährdungs- und Risikobeurteilung
  • Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten, Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
  • Betriebliche Organisation
  • Elektrizität und Strahlung, Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsschutz, Notfallmaßnahmen
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsverfahren, Arbeitsplatzgestaltung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Prüfung

Voraussetzungen:

Berufsausbildung mit Nachweis gemäß BBiG oder höher oder bei fehlender Berufsausbildung mind. 3-jährige Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem eine noch gültige SGU-Prüfungsurkunde nach Dok. 017 oder 018 oder eine bestandene SGU-Ausbildung einschl. Prüfung nach Dok. 016 (Nachweis: SGU-Prüfungsurkunde).

Teilnehmerkreis:

Operative Führungskräfte (Projekt- und Bauleiter, Obermonteure, Meister, Poliere und Vorarbeiter).

Zertifikat:

Durch eine akkreditierte Personalzertifizierungsstelle erhalten Sie ein Zertifikat mit 5-jähriger Gültigkeit, welches international anerkannt wird.

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